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   OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 2 Ws 17/92   

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https://dejure.org/1992,18001
OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 2 Ws 17/92 (https://dejure.org/1992,18001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.1992 - 2 Ws 17/92 (https://dejure.org/1992,18001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 1992 - 2 Ws 17/92 (https://dejure.org/1992,18001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ; Legitimation zur Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens ; Möglichkeit des Eintritts in ein laufendes Verfahren durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Justiz 1992, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12

    Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren

    Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich schon mit dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage nach § 171 StPO unmittelbar oder über eine andere Stelle, etwa die Polizei, an die Staatsanwaltschaft gewandt hat (OLG Karlsruhe Justiz 1992, 187; OLG Oldenburg MDR 1987, 431; OLG Hamm JZ 1962, 171; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 172 Rn. 5a).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2018 - 2 Ws 158/18

    Klageerzwingungsverfahren nach Strafanzeigevorbehalt

    Darüber hinaus erfordert die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung jedoch zusätzlich, dass der Verletzte zuvor Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage gestellt hatte (vgl. §§ 171 Satz 1, 172 Abs. 1 Satz 1 StPO; Senat, Die Justiz 1992, 187; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 172 Rn. 5a; KK-StPO/Moldenhauer aaO § 172 Rn. 17; SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl. 2016, § 172 Rn. 18; Graf/Gorf, StPO, 3. Aufl. 2018, § 172 Rn. 13).
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